Zahlreiche Stromversorger bieten ungewöhnliche Tarifmodelle an – von festen Stromkontingenten bis hin zu Flatrates mit beliebigem Verbrauch im ersten Jahr. Aber lohnen sich diese Angebote eigentlich? Hier die Liste der gängigsten Tarifmodelle und worauf Verbraucher achten sollten.
Der klassische Stromtarif besteht aus einem monatlichen festen Grundpreis und einem Preis pro verbrauchter Kilowattstunde. Fast alle Stromversorger bieten ein derartiges Tarifmodell an.
Das am meiste verbreitete abweichende Tarifmodell ist die jährliche Vorauszahlung. Hier besteht aber das Risiko, dass die geleistete Vorauszahlung im Fall einer Insolvenz des Anbieters ganz oder teilweise verloren ist. Allerdings bieten mittlerweile fast ausschließlich örtliche Versorger diese Tarife an.
Eine Variante der jährlichen Vorauszahlung sind Strompakete, bei denen eine bestimmte Menge Strom im Voraus gekauft wird. Fällt der Verbrauch geringer aus, verfällt das Guthaben, wird mehr verbraucht, muss nachgezahlt werden. Angesichts des hohen durchschnittlichen Preisniveaus der Strompakte und weil viele Verbraucher ihre Verbrauchsmenge nicht genau einschätzen können, sind diese Tarife nur eingeschränkt zu empfehlen.
Es gibt auch Stromtarife, die keinen monatlichen Grundpreis haben, bei denen aber dennoch monatliche Abschläge fällig werden. Hier wird ausschließlich nach einem Preis pro verbrauchter Kilowattstunde abgerechnet.
Vereinzelt bieten Stromversorger auch sogenannte “Strom-Flatrates” an, bei denen der Verbrauch nur eingeschränkt berücksichtigt wird. Bei einigen Versorgern sind diese Angebote an Solaranlagen oder Stromspeicher gekoppelt. Andere bieten eine reine Flatrate an, die sich nach dem Vorjahresverbrauch richtet. Liegt der Stromverbrauch im Folgejahr viel höher, steigt der Strompreis, liegt der Verbrauch weit darunter, wird der Kunde niedriger eingestuft.
Stromversorger bieten sogar einen Stromtarif an, dessen Kilowattstundenpreis sich monatlich teilweise an den Strompreisen der Energiebörse EEX ausrichtet. Liegen die Preise dort unter einer vorher vereinbarten Preisgrenze, erhalten die Kunden eine entsprechende Gutschrift. Liegt der Preis darüber, wird jedoch nur die vereinbarte Preisgrenze berechnet.
Analyst – Azra Karamovic
Quelle – www.strom-magazin.de