Die Energiewende wird für Stromkunden noch teurer. Wie die Netzbetreiber am 14. Oktober bekannt gaben, steigt die Ökostromumlage im kommenden Jahr von 6,35 auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Sie macht damit beinahe ein Viertel des durchschnittlichen Strompreises aus. Es ist der höchste Wert seit ihrer Einführung. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden entstehen durch die Erhöhung Mehrkosten von etwa 19 Euro im Jahr. Insgesamt muss ein solcher Haushalt etwa 240 Euro pro Jahr für die Umlage zahlen.
Die Ökostromumlage – auch bekannt als EEG-Umlage – wird von den Energieversorgern weitergereicht und auf die Stromrechnung aufgeschlagen. Sie wurde eingeführt, um den Ausbau von Wind- und Solarenergie zu beschleunigen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sichert den Betreibern der Anlagen eine feste Vergütung für jede produzierte Kilowattstunde zu. Die Kosten dafür zahlen die Verbraucher über ihre Stromrechnung mit. Viele Unternehmen mit hohem Energiebedarf bekommen dagegen Vergünstigungen. Derzeit profitieren 2137 Betriebe von der sogenannten “besonderen Ausgleichsregelung”.
Die Öko-Abgabe ist – mit einer Ausnahme im Jahr 2015 – jedes Jahr teurer geworden. Dass sie nun noch einmal steigt, wirkt auf den ersten Blick paradox – an der Strombörse wird Elektrizität seit einigen Jahren sehr billig gehandelt. Aber gerade das lässt die EEG-Umlage klettern. Der Grund: Die zugesagten Vergütungen für die Betreiber von Windrädern, Solar- und Biogasanlagen sind meist deutlich höher, als der Wert des Stroms an der Börse. Je größer die Differenz zwischen Börsenpreis und der garantierten Vergütung ist, desto mehr müssen die Verbraucher am Ende für die Umlage zahlen.
Strom ist an der Börse seit längerer Zeit sehr günstig, weil es häufig ein Überangebot am Markt gibt. Die neu gebauten Windräder und Solaranlagen konkurrieren mit den alten Kohlekraftwerken. Die sind schlecht fürs Klima, produzieren aber besonders billigen Strom. Umweltschützer fordern die Stilllegung solcher Kraftwerke, damit sich die Preise erholen und die Emissionen sinken.
Doch wie sich die Umlage weiterentwickeln wird, kann die Regierung nur bedingt steuern. Denn sollte der Börsenpreis noch weiter fallen, klafft eine noch größere Lücke. Die alten Zusagen für Windräder und Solarkraftwerke bleiben trotz der Reform des EEG bestehen. Das Gesetz hat sie den Betreibern schließlich garantiert – für einen Zeitraum von jeweils 20 Jahren.
Analyst – Azra Karamovic
Quelle – www.strom-magazin.de